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Das Zweite Vatikanische Konzil
Erschienen in:

Zusammengefasster Vortrag vom Bildungswochenende
In welchem Licht muss man das Zweite Vatikanische Konzil sehen?
Um das Zweite Vatikanische Konzil verstehen zu können, muss man wissen, dass es sich um ein pastorales Konzil gehandelt hat. Es wurden demnach keine Glaubensfragen entschieden, sondern nur pastorale Richtlinien aufgestellt. Diese Richtlinien sind wiederum nicht unfehlbar, das heißt, man darf sämtliche Konzilstexte mit dem nötigen Respekt hinterfragen und, falls nötig, auch kritisieren.
Die früheren Konzilien waren hingegen alle dogmatischer Art und haben unfehlbare Entscheidungen getroffen, welche man keinesfalls hinterfragen darf. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Zweiten Vatikanischen Konzil.
Ein Dogma kommt zustande, wenn der Papst ex cathedra spricht, was allerdings sehr selten vorkommt. Ein Wort des Papstes ex cathedra gilt als eine unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens oder der Sittenlehre. Eine zweite Möglichkeit, um unfehlbare Lehren zu verkünden, besteht in einem ökumenischen Konzil. Dieses muss sich aber als dogmatisch definieren und darf sich nicht als ein rein pastorales Konzil verstehen. Beim Zweiten Vatikanischen Konzil wurde keine dieser beiden Möglichkeiten angewendet und somit gilt es auch nicht als unfehlbar.
Nach Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils sprach man plötzlich nur noch über dieses Konzil und stellte es faktisch über alle vorangegangenen dogmatischen Konzilien. Obwohl es in wichtigen Glaubensfragen früheren Konzilien widerspricht, tat man plötzlich so, als wäre das Zweite Vatikanische Konzil ein „Superdogma“.
Was lief schief beim Zweiten Vatikanischen Konzil?
Ein erster verhängnisvoller Schritt wurde durch das Verwerfen aller schon vorbereiteten Konzilstexte vollzogen. So wurden sämtliche Ausarbeitungen der das Konzil vorbereitenden Kommission, in der auch Erzbischof Marcel Lefebvre mitgearbeitet hatte, bereits bei der ersten Sitzung verworfen und durch neue, von den Liberalen vorbereitete Textentwürfe (Schemata) ersetzt. Verantwortlich für diese Vorgehensweise war unter anderen Papst Johannes XXIII. selbst, welcher dieser Verwerfung ursprünglicher Textvorlagen seine Zustimmung gab, obwohl es dazu einer Zweidrittelmehrheit bedurft hätte, die jedoch nicht erreicht wurde.
Des Weiteren kam hinzu, dass drei der vier Konzilsmoderatoren Progressisten waren, was das ganze Konzil einem einseitigen Einfluss unterwarf, während die konservativen Kräfte auch zahlenmäßig stark unterlegen waren.
Der liberalen Auslegung haben unter anderem auch die zweideutig formulierten Konzilstexte Vorschub geleistet. Man kann die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils in drei Gruppen einteilen: Einige Texte sind lehrmäßig nicht zu beanstanden und man kann sie ohne Weiteres akzeptieren, da sie der traditionellen katholischen Lehre keinesfalls widersprechen. Dann gibt es aber auch solche, die zweideutig formuliert sind. Diese kann man zwar gemäß dem ewig gültigen Lehramt richtig verstehen, sie sind aber zugleich auch falsch interpretierbar. Diese zweideutigen Textpassagen wurden– nach Zeugenaussagen – bewusst eingebaut, um die Konzilsväter zu täuschen und um später eigene Schlussfolgerungen aus ihnen zu ziehen. Man konnte so konservative Konzilsväter beruhigen, indem man betonte, dass diese Texte nichts anderes aussagten, als was die Kirche im Grunde immer gelehrt hat. Später konnte man diese Stellen zur Verteidigung ganz unorthodoxer Thesen heranziehen. Drittens gibt es Texte, die von Grund auf zu verwerfen sind und denen man vom Standpunkt des katholischen Glaubens her in keiner Weise zustimmen darf.
Ökumenismus
„Ökumenismus“ gab es bereits auch in früheren Zeiten der Kirchengeschichte. Man wollte damit bewusst die von der katholischen Kirche getrennten Glaubensgemeinschaften zur einzig wahren apostolischen Kirche zurückholen. In diesem Lichte gesehen ist der Begriff „Ökumenismus“ durchaus als positiv zu bewerten. Als sich aber seit dem 19. Jahrhundert allmählich ein falscher Geist des Ökumenismus immer mehr ausbreitete, nahm Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Mortalium animos (1928) klar dazu Stellung. Er erwähnte darin ausdrücklich, dass das richtige Verständnis von Ökumenismus das Erstreben der Einheit im Glauben, der Einheit in den Sakramenten und der Einheit in der Hierarchie beinhalten muss.
Während des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde der Begriff „Ökumenismus“ hingegen vollkommen falsch angewendet. Plötzlich genügte die „Einheit im Guten“, um Ökumenismus betreiben zu können. So wurde der Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche aufgegeben. Man lobte plötzlich alle Religionen – seien das die Juden, welche Jesus Christus nicht als Gott anerkennen, oder die Moslems, welche die Dreifaltigkeit Gottes leugnen, oder gar die Buddhisten, die an gar keinen personalen Gott glauben.
Gestützt werden diese Ansichten durch eine falsche Forderung der Liebe. Man will miteinander die Wahrheit suchen, ohne den anderen zurechtzuweisen, denn das verstößt aus Sicht der Modernisten gegen die Liebe. Die katholische Kirche hat hingegen stets gelehrt, dass wahre Liebe darin besteht, den Ungläubigen zum wahren Glauben hinzuführen.
Religionsfreiheit – Verhältnis zwischen Staat und Kirche
Die Kirche und der Staat sind grundsätzlich zwei verschiedene Gesellschaften. Während der Staat um das natürliche Gemeinwohl der Bevölkerung bemüht ist, verpflichtet sich die Kirche, den Menschen das übernatürliche Heil zu bringen. Obwohl Kirche und Staat im Grunde zwei unabhängige Institutionen sind, ergeben sich zwangsläufig überschneidende Aufgabenbereiche wie zum Beispiel in den Bereichen Ehe, Familie, Schule usw. Diese Überschneidungen können nur dann optimal harmonieren, wenn sie aufeinander abgestimmt sind. Das heißt, der Staat muss für diese Bereiche die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich Ehe, Familie, Schule usw. mit der Lehre der katholischen Kirche vereinbaren lassen. Der ideale Staat fördert und schützt die katholische Religion, nimmt an offiziellen kirchlichen Feiern teil, achtet die Gebote Gottes, unterstützt karitatives Handeln und mischt sich nicht in das Privatleben seiner Bürger ein.
Toleranz
Der ideale Staat erkennt andere Religionen zwar als Übel, lässt aber deren Anhänger ihre falsche Religion im Privatleben ausüben – das gebietet die Klugheit und die Nächstenliebe. Eine so verstandene Toleranz ist jedoch weit entfernt von der Trennung zwischen Kirche und Staat, welche die katholische Kirche stets verurteilt hat. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil setzte sich dagegen der Text von Kardinal Bea als Dekret durch, in welchem es heißt, dass es im öffentlichen und wie im privaten Leben im Glauben keinerlei Zwang geben darf, dass Andersgläubige auch an der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens nicht gehindert werden dürfen. Wer gegen eine andere Religion öffentlich Stellung bezieht, wird im Namen des Zweiten Vatikanums sogleich als intolerant verurteilt. Dieser falsche Toleranzbegriff führt letztlich zum Indifferentismus anderen Religionen gegenüber und gefährdet den Glauben.